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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online-Handel (Online-Shop B2B) - Gewerbliche Kunden

1. Geltungsbereich und Anbieter

(1)Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie beim Online-Shop der
Gillet Baustoffe GmbH, Lotschstraße 15, 76829 Landau, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Gillet,
tätigen.
Service-Hotline: Telefon 06341 972 100                                                                                                               
E-Mail: info@gillet-baustoffe.de

(2) Das Warenangebot in unserem Online-Shop richtet sich ausschließlich an Käufer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind.
(3) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
(4) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
(5) Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website abrufen und ausdrucken.
 
2. Vertragsschluss, Preise

(1) Die Warenpräsentation im Online-Shop stellt keinen verbindlichen Antrag auf den Abschluss eines Kaufvertrages dar. Vielmehr handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung, im Online-Shop Waren zu bestellen.
(2) Mit Anklicken des Buttons ,,Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches Kaufangebot ab (§ 145 BGB)
(3) Nach Eingang des Kaufangebots erhalten Sie eine automatisch erzeugte Email, mit der wir bestätigen, dass wir Ihre Bestellung erhalten haben. (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme Ihres Kaufangebots dar. Ein Vertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande.
(4) Ein Kaufvertrag über die Ware kommt erst zustande, wenn wir ausdrücklich die Annahme des Kaufangebots erklären oder wenn wir die Ware – ohne vorherige ausdrückliche Annahmeerklärung – an Sie versenden.
(5) Die auf den Produktseiten genannten Preise sind netto und verstehen sich zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer und jeweiligen Versand- beziehungsweise Frachtkosten.                                                                                                                         
 
3. Zahlungsbedingungen, Verzug

Der Kaufpreis ist bei Lieferung  fällig. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf der schriftlichen Vereinbarung; ansonsten gerät der Besteller entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt vorbehalten.
 
4. Verpackung und Paletten

Die Kosten für Verpackung und Paletten – soweit es sich nicht um Leihpaletten handelt – gehen zu Lasten des Bestellers. Leihpaletten sind unverzüglich und ohne Frachtkosten für uns an die von uns angegebene  Anschrift zurückzusenden, spätestens 4 Wochen nach Anlieferung. Nach Eingang mangelfreier Paletten erfolgt eine Erstattung, deren Höhe sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung ergibt. Die Erstattung erfolgt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von max. 20 % des Palettenwertes. Bei Eigenpaletten unserer Lieferanten (Werkspaletten) richtet sich der Berechnungspreis für die Palettenrückgabe nach den Bedingungen der Lieferanten.
 
5. Erfüllungsort, Lieferung, Unmöglichkeit

(1) Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort. Bei Anlieferungen an einen anderen Ort trägt der Besteller die Gefahr. In diesem Falle erfolgt die Lieferung an den vereinbarten Ort. Ändert der Besteller die Anweisung, so trägt er dadurch entstehende Kosten.
(2) Lieferung  „frei Baustelle“ oder „frei Lager“ bedeutet: Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 t befahrbaren Anfahrtsstraße. Ist eine solche nicht vorhanden und verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung die Anfahrtsstraße, so erfolgt dies auf Gefahr des Bestellers und wir haften nicht für entstehende Schäden. Das Abladen muss unverzüglich durch den Besteller erfolgen. Abladung durch uns erfolgt nur, wenn diese vereinbart wurde. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. Beim Entladen mit einem Fahrzeugkran werden Kosten in Höhe bis zu Euro 10,00 pro Hub berechnet. Erfolgt die Abladung nicht unverzüglich, sind wir berechtigt pro angefangene Stunde Wartezeit Euro 44,00 zu berechnen.
 
6. Schadenersatz

(1) Im Falle von Lieferverzug oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen
(2) Schadenersatzansprüche des Bestellers aus sonstigen Vertragsgründen oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen, oder es handelt sich um Körper- oder Gesundheitsschäden.
(3) Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schaden begrenzt.
(4) Unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

7. Einbau, Verlegung, Montage

Übernehmen wir auch den Einbau, die Verlegung oder die Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, gelten die Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und Teil C als Vertragsgrundlage für eindeutig als Bauleistungen abtrennbare Teile der vertraglich geschuldeten Leistung. Die VOB in der jeweils gültigen Fassung können bei uns eingesehen oder auf Wunsch zugesandt werden. 
 
8. Zusätzliche Vereinbarungen für Kaufleute

(1) Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckanlagen, ist Landau i.d. Pfalz.
(2) Für unter § 377 HGB fallenden Geschäften gilt: Auch nicht offensichtliche sowie sich auch bei oder nach der Verarbeitung ergebende Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von acht Werktagen, zu rügen. Die Untersuchungspflicht nach § 377 HGB bleibt bestehen.
(3) Sind unsere Geschäftsbedingungen einem Kaufmann nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergegen, so finden sie auch Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen müsste.
(4) Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, so gilt der Inhalt unseres Bestätigungsschreibens.
(5) Die Nichteinhaltung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist durch uns berechtigt den Besteller zur Geltendmachung von ihm gesetzlich zustehenden Rechten erst, wenn er uns eine angemessene, mindestens 14 Tage betragende, Nachfrist gesetzt hat.
(6) Soweit wir Leistungen erbringen oder an solchen mitwirken, tragen wir die Gefahr nur bis zur Abnahme des Gewerks. Wird das Gewerk vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so haben wir Anspruch auf Bezahlung der bisher
ausgeführten Arbeiten, einschließlich der uns bis dahin entstandenen Kosten. Wenn der Besteller ohne unsere Zustimmung die Nachbesserung selbst vornimmt oder vornehmen lässt, ohne uns Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, entfällt unsere Haftung. Wenn wir auf Wunsch des Bestellers Aufwendungen machen und es stellt sich heraus, dass es sich um von uns nicht zu vertretende Mängel handelt, ist der Besteller zum Ersatz uns entstandener Kosten verpflichtet.

(7) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers, besonders bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotesten, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(8) Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Wir werden den Besteller mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.
(9) Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
(10) Der Vertragspartner stimmt zu, dass Rechnungen auch in elektronischer Form, insbesondere als pdf-Dokument per Email übermittelt werden können.

9. Mängelrügen, Gewährleistung, Warenrücknahme

(1) Grundsätzlich ist die Rücknahme von gelieferten Waren – insbesondere Sonderbestellungen – ausgeschlossen. Bei freiwilliger Rücknahme der von uns gelieferten Materialien haben wir Anspruch auf Ausgleich aller Rücknahmekosten in Höhe von 20 % vom Warenwert. Anfallende Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Korrektur-Rechnung erfolgt nur unter Vorlage der Originalrechnung.
(2) Alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen müssen binnen acht Tagen nach Lieferung, jedenfalls aber vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich angezeigt werden, Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- oder Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger, muss der Besteller die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrnehmen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden. 
(3) Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Verbraucher können bei Ersatzlieferung durch uns Aus- und Einbaukosten bis maximal zur Höhe des doppelten Nettowarenwerts verlangen; weitergehenden Forderungen können wir Unverhältnismäßigkeit entgegnen. Unternehmerkunden steht keine Kostenerstattung zu. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Besteller das Rücktrittsrecht aus § 323 I BGB. Bei Bauleistungen kann der Besteller, der Unternehmer ist, die Vergütung herabsetzen.
(4) Bei Naturerzeugnissen (Steinen, Platten, Erden usw.) übernehmen wir die Gewähr für Lieferung der gewählten Waren, nicht aber für deren Eigenschaften. Bei keramischen Erzeugnissen ist der normale Ofenanfall – unter Berücksichtigung der hierbei üblichen Abweichungen in Form und Farbe – Vertragsinhalt.
(5) Werden die Waren auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen(VOB) Teil B geliefert, gelten die dort vorgesehenen Verjährungsfristen.
(6) Die Gewährleistungsfristen werden gegenüber Unternehmen (§ 14 Abs. 1 BGB) auf 1 Jahr begrenzt (bei Baumaterialien insoweit, als diese nicht eingebaut sind). Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
 
10. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises, der im Zusammenhang mit der Lieferung entstehenden Forderungen sowie bis zur Tilgung aller sonst aus der Geschäftsbeziehung zum Besteller bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Die Einstellung der einzelnen Forderungen in eine laufenden Rechnung oder eine Saldomitteilung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der
Zahlungsabwicklung unsere wechselmäßige Haftung begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
(2) Wird Vorbehaltsware vom Besteller zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus jedoch verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Besteller durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Besteller hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Sachen, die Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist, unentgeltlich zu verwahren.
(3) Wird Vorbehaltsware vom Besteller allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, tritt der Besteller schon jetzt die aus Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag unserer Rechnung zuzüglich eines Sicherungsaufschlags von 10 %, der jedoch nicht berechnet wird, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der unserem Anteilwert am Miteigentum entspricht.
(4) Wird Vorbehaltsware vom Besteller als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die gegen den dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich solcher auf Einräumung einer Sicherheitshypothek mit dem Range vor dem Rest ans uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Absätze (2) und (3) gelten entsprechend. Gleiches gilt entsprechend beim Einbau in ein eigenes Grundstück des Bestellers und dessen gewerbsmäßiger Veräußerung hinsichtlich des Kaufpreises.     
(5) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen Geschäftsgang und nur mit Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung gemäß den Absätzen (2), (3) und (4) auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, besonders zu deren Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist der Besteller nicht berechtigt. Falls zur Abtretung einer Forderung die Zustimmung eines Dritten zulässig ist, ist der Besteller ohne besondere Aufforderung verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Zustimmung sowohl ihm als auch uns gegenüber der Weiterveräußerung, der Verwendung oder dem Einbau schriftlich erklärt wird.
(6) Wir ermächtigen den Besteller, unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß den Absätzen (3), (4) und (5) abgetretenen Forderungen. Wir werden von unserer eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange
der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf unser Verlangen muss der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderungen benennen und diesen die Abtretung anzeigen, unbeschadet unseres Rechts die Anzeige selbst vorzunehmen.
(7) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in eine abgetretene Forderung muss der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe sämtlicher Unterlagen unterrichten.
(8) Stellt der Besteller die Zahlungen ein, werden von ihm gegebene Wechsel oder Schecks mangels Zahlung nicht eingelöst und protestiert. Wird über sein Vermögen die Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, so erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung.
(9) Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20 %, so sind wir zur Rückübertragung oder zur Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.
 
11. Datenverarbeitung 

Die für den Geschäftsverkehr mit den einzelnen Geschäftspartnern erforderlichen Daten werden elektronisch gespeichert und bearbeitet gemäß der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:
 
Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden.
 
Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Großund Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.
 
In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die EMailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link:
 
http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001D0497&from=DE
 
einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.
 
Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht.
 
Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft.
 
Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.
 
Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren.
 
Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich
zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden.
 
Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.
 
Widerspruchsrecht: Die Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie gegenüber der Creditreform Boniversum der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten dort nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.
 
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de.
 
Den zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, 
E-Mail: datenschutz@boniversum.de.
 
12. Digital Services Act

Nutzungsbedingungen für Kommentarfunktionen:

Wir geben Ihnen auf unserer Webseite die Möglichkeit Bewertungen zu Produkten oder Dienstleistungen abzugeben. Wir freuen uns über konstruktive Kritik oder Lob, erwarten von unseren Nutzern jedoch auch einen respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit und untereinander.

Von uns werden insbesondere keine Inhalte toleriert, die folgende Punkte beinhalten:

  • Inhalte, die in Rechtspositionen Dritter eingreifen (insbesondere Verstöße gegen Urheberrechte und/oder Persönlichkeitsrechte)
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Wir prüfen Beiträge nicht vor Veröffentlichung oder anlasslos auf mögliche Rechtsverstöße. Sofern Sie eine Meldung zu Inhalten abgeben möchten, die rechtswidriger Natur sind und/oder gegen unsere Nutzungsbedingungen Verstoßen, können Sie uns unter der im Impressum genannten Kontaktadresse informieren. Nach überprüfung des Inhaltes werden wir diesen im Bedarfsfall löschen oder Ihnen mitteilen, warum eine Löschung trotz Prüfung nicht erfolgt ist.

13. Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Erfüllungsort und Gerichtsstand für kaufmännische Kunden ist ausschließlich Landau i.d. Pfalz.
(2) Für nachweislich versuchten Diebstahl, erhebt der Verkäufer unabhängig vom Warenwert eine Bearbeitungsgebühr i.H. von Euro 100,00.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(4) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts fort he International Sale of Goods (CISG, ,,UNKaufrecht“).
 
Download Allgemeine Geschäftsbedingungen (Online-Shop B2B)

Stand: Februar 2024

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Online Handel (Online-Shop B2C) - Privatkunden

1. Geltungsbereich 

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingung ( nachfolgend "AGB") der Gillet Baustoffe GmbH        ( nachfolgend " Verkäufer"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmen ( nachfolgend " Kunde") mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne der AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handelt.

1.3​​​ Für Verträge mit Unternehmenskunden finden ausschließlich unsere ,, Allgemeine Geschäftsbedingungen für gewerbliche Kunden" Anwendung. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handelt. 

2. Vertragsabschluss 

2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen kein rechtlich verbindliches Angebot dar. Sie stellen lediglich eine Aufforderung zu einer Bestellung dar.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons, ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail, postalisch oder per Online-Kontaktformular gegenüber dem Verkäufer abgeben. Bitte beachten: Unmittelbar nach absenden der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung, die jedoch noch keine Annahme Ihres Vertragsangebotes darstellt ! Eine Bestätigung oder Stornierung erhalten Sie separat per Mail !

2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform ( Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder 
  • Indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder 
  • Indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine vorgenannte Alternative zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärungen gebunden ist.

2.4 Bei Auswahl einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal ( Europe) S.a.r.l et Cie, S.A.C., Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg ( im Folgenden ,,PayPal"), unter Geltung der PayPal- Nutzungsbedingungen, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder falls der Kunde nicht über ein PayPal- Konto verfügt- unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal- Konto, einsehbar unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full. Zahlt der Kunde mittels einer im Online-Bestellvorgang auswählbaren von PayPal angebotenen Zahlungsart, erklärt der Verkäufer schon jetzt die Annahme des Angebots des Kunden in dem Zeitpunkt, in dem der Kunde den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

2.5 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wir der Vertragstext nach dem Vertragsabschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform ( z.B. E-Mail, Fax, Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Verkäufer erfolgt nicht.

2.6 Vor verbindlicher Abgabe einer Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

2.7 Für den Vertragsabschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung. 

2.8 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom  versandeten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt können.

3. Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. 

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

4. Preise und Zahlungsbedingungen 

4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzliche anfallende Liefer-und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben. 

4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt. 

4.3 Bei Auswahl der Zahlungsart ,, SOFORT" erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleiter SOFORT GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München ( im Folgendem ,, SOFORT"). Um den Rechnungsbetrag über ,, SOFORT" bezahlen zu können, muss der Kunde über ein für die Teilnahme an ,, SOFORT" frei geschaltetes Online- Banking-Konto verfügen, sich beim Zahlungsvorgang entsprechend legitimieren und die Zahlungsanweisungen gegenüber ,,SOFORT" bestätigen. Die Zahlungstransaktion wird unmittelbar danach von ,, SOFORT" durchgeführt und das Bankkonto des Kunden belastet. Nähere Informationen zur Zahlungsart ,, SOFORT" kann der Kunde im Internet unter https://www.klarna.com/sofort/ abrufen. 

4.4 Bei Auswahl der Zahlungsart ,, PayPal- Lastschrift" zieht PayPal den Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformationen im Auftrag des Verkäufers vom Bankkonto des Kunden ein. Vorabinformation ( ,,Pre-Natification" ) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag ) an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. 

5. Liefer- und Versandbedingungen

5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich. 

5.2 Bei Waren, die per Spedition geliefert werden, erfolgt die Lieferung " frei Bordsteinkante", also bis zu der der Liederadresse nächst gelegenen öffentlichen Bordsteinkante, sofern sich aus den Versandinformationen im Online-Shop des Verkäufers nichts anders ergibt und sofern nichts anderes vereinbart ist. 

5.3 Scheitert die Zustellung der Waren aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die dem Verkäufer hierdurch entstehenden angemessenen Kosten. Dies gilt im Hinblick auf die Kosten für die Hinsendung nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt. Für die Rücksendekosten gilt bei wirksamer Ausübung des Widerrufsrecht durch den Kunden die in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers hierzu getroffene Regelung. 

5.4 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstlieferung vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nur für den Fall, das die Nachlieferung nicht vom Verkäufer zu vertreten ist und dieser mit der gebotenen Sorgfalt ein konkretes Deckungsgeschäft mit dem Zulieferer abgeschlossen hat. Der Verkäufer wir alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet. 

5.5 Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereit steht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet. 

6. Eigentumsvorbehalt

Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor. 

7. Mängelhaftung 

7.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. 

7.2 Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird gebeten, angeliefert Ware mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon Kenntnis zu setzten. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkung auf seine gesetzliche oder vertragliche Mängelansprüche. 

8. Besondere Bedingungen für die Verarbeitung von Waren nach bestimmten Vorgaben des Kunden 

8.1 Schuldet der Verkäufer nach dem Inhalt des Vertrages neben der Warenlieferung auch die Verarbeitung von Waren nach bestimmter Vorgaben des Kunden, hat der Kunde dem Verkäufer alle für die Verarbeitung erforderliche Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken in den vom Verkäufer vorgegebenen Dateiformarten, Formatierungen, Bild- und Dateigrößen zur Verfügung zu stellen und ihm die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Für die Beschaffung und den Rechteerwerb an diesen Inhalten ist alleine der Kunde verantwortlich. Der Kunde erklärt und übernimmt die Verantwortung dafür, dass er das Recht besitzt, die dem Verkäufer überlassenen Inhalte zu nutzen. Er trägt insbesondere dafür Sorge, dass hierdurch keine Rechte Dritter verletzt werden, insbesondere Urheber- Marken- und Persönlichkeitsrechte.

8.2 Der Kunde stellt den Verkäufer Ansprüche Dritter frei, die diese im Zusammenhang mit einer Verletzung ihrer Rechte durch die vertragsmäßige Nutzung der Inhalte des Kunden durch den Verkäufer diesem gegenüber geltend machen können. Der Kunde übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind. 

8.3 Der Verkäufer behält sich vor, Verarbeitungsaufträge abzulehnen, wenn die vom Kunden hierfür überlassenen Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstoßen. Dies gilt insbesondere bei Überlassung verfassungsfeindlicher, rassistischer, fremdenfeindlicher, diskriminierender, beleidigender, Jugend gefährdender und /oder Gewalt verherrlichender Inhalte.

9. Digital Services Act

Nutzungsbedingungen für Kommentarfunktionen:

Wir geben Ihnen auf unserer Webseite die Möglichkeit Bewertungen zu Produkten oder Dienstleistungen abzugeben. Wir freuen uns über konstruktive Kritik oder Lob, erwarten von unseren Nutzern jedoch auch einen respektvollen und verantwortungsbewussten Umgang mit und untereinander.

Von uns werden insbesondere keine Inhalte toleriert, die folgende Punkte beinhalten:

  • Inhalte, die in Rechtspositionen Dritter eingreifen (insbesondere Verstöße gegen Urheberrechte und/oder Persönlichkeitsrechte)
  • Beleidigungen, Drohungen oder sonstige Beiträge mit diskriminierendem, sexistischem, pornographischem oder gewaltverherrlichendem Charakter oder sonstigen strafrechtlich relevanten Inhalt
  • Beiträge, die nicht in sachlichem Bezug zu Leistungen unseres Unternehmens stehen
  • Werbung für Drittunternehmen, soweit dies von uns nicht explizit vor Veröffentlichung freigegeben wurde
  • Beiträge in anderer als in deutscher Sprache, da eine inhaltliche Kontrolle durch uns sonst erschwert oder nicht möglich ist. 

Wir prüfen Beiträge nicht vor Veröffentlichung oder anlasslos auf mögliche Rechtsverstöße. Sofern Sie eine Meldung zu Inhalten abgeben möchten, die rechtswidriger Natur sind und/oder gegen unsere Nutzungsbedingungen Verstoßen, können Sie uns unter der im Impressum genannten Kontaktadresse informieren. Nach überprüfung des Inhaltes werden wir diesen im Bedarfsfall löschen oder Ihnen mitteilen, warum eine Löschung trotz Prüfung nicht erfolgt ist.

10. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht des Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Beim Verbraucher gilt diese Rechtswahl insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt, entzogen wird.

11. Gerichtstand 

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seine Sitz außerhalb der Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeiten des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular

Verbraucher steht ein Widerrufsrechte nach folgender Maßgabe zu, wobei Verbraucher jede natürliche Person ist, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeiten zugerechnet werden können: 

A. Widerrufsbelehrung 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. 

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tag ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen bekannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzten Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. 

Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns ( hagebau Gillet Baustoffe GmbH, Lotschstraße 15, 76829 Landau in der Pfalz, Deutschland, Tel: 06341 972 100, E-Mail: info@gillet-baustoffe.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster- Widerrufungsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht aus, dass Sie die Mitteilungen über die Ausübungen des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen , die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten ( mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sicher der daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt haben ), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der früherer Zeitpunkt ist. 

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung werden hinsichtlich solcher Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post an uns zurückgesandt werden können ( Speditionsware), für jede derartige Ware auf höchstens etwa 500 Euro geschätzt. 

Sie müssen für einen etwaigen Werteverlust der Ware nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. 

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrecht.

Das Widerrufrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmungen durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönliche Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. 

Das Widerrufrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde. 

Das Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können. 

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt. 

Allgemeine Hinweise 

1) ​​​​​​​Bitte vermeiden Sie Beschädigung und Verunreinigung der Ware. Senden Sie die Ware bitte in Originalverpackung mit sämtlichen Zubehör und mit allen Verpackungsmateriealien an uns zurück. Verwenden Sie ggf. eine schützende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden .

2) Senden Sie die Ware bitte nicht unfrei an uns zurück 

3) Bitte beachten Sie, dass die vorgenannten Ziffern 1-2 nicht Voraussetzung für die wirksame Ausübung des Widerrufsrechts sind. 

B. Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann verwenden Sie bitte folgende Vorlage und senden diese an uns.

Oder klicken Sie einfach hier: 

An 

Gillet Baustoffe GmbH

Lotschstraße 15

76829 Landau in der Pfalz 

Deutschland 

E-Mail: info@gillet-baustoffe.de

Hiermit widerrufe (n) ich / wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

                                                                                                                               

                                                                                                                                

Bestellt am (*)                    / erhalten am (*)                                                            

                                                                                                       

Name des / der Verbraucher(s)

                                                                                                          

Anschrift des / der Verbraucher(s)

                                                                                                            

Unterschrift des / der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

                                                             

Datum

(*) Unzutreffendes streichen

Stand: Februar 2024

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (stationärer Handel)

 
 1. Geltungsbereich und Anbieter

 (1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die Sie bei der
Gillet Baustoffe GmbH, Lotschstraße 15, 76829 Landau, vertreten durch den Geschäftsführer Stephan Gillet, tätigen.
 (2) Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kunden, die unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen widersprechen, wird schon jetzt widersprochen.
 (3) Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.
 (4) Sie können die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf der Website abrufen und  ausdrucken.

2. Angebot / Angebotsunterlagen

(1) Unsere Angebote sind freibleibend.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Preise / Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise verstehen sich ab Werk bzw. Lager, und zwar ausschließlich Montage, Fracht, Abladen und Verpackung, soweit nichts anderes vereinbart ist. Derartige Nebenkosten werden gesondert ausgewiesen.
(2) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird gesondert ausgewiesen. Ist der Kunde Unternehmer, gilt die zum Zeitpunkt der Lieferung gültige Mehrwertsteuer als vereinbart.
(3) Unsere Rechnungen sind sofort nach Empfang der Ware zur Zahlung fällig. Skonto und sonstige Nachlässe dürfen nur bei entsprechender Vereinbarung abgezogen werden.
(4) Wird der Zahlbetrag im Rahmen des SEPA-Lastschriftverfahrens eingezogen, vereinbaren die Parteien, dass eine erforderliche Vorabankündigung (Pre-Notifikation) spätestens zwei Tage vor dem jeweiligen Belastungsdatum versandt wird.
(5) Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, weitere Lieferungen bzw. Leistungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen.
(6) Ist der Kunde Unternehmer, werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig, wenn der Kunde mit der Erfüllung einer Verbindlichkeit in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder Umstände bekannt werden, die begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Verbrauchers rechtfertigen.
(7) Erhöhen sich zwischen Vertragsschluss und Lieferung die dem Preis zugrunde liegenden Kostenfaktoren, insbesondere Rohstoff- und Energiepreise, können wir den Preis gegenüber einem Kunden, der Unternehmer ist, entsprechend anpassen.
(8) Aufrechnen kann der Kunde nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.

4. Verpackung und Paletten

Die Kosten für Verpackung und Paletten – soweit es sich nicht um Leihpaletten handelt – gehen zu Lasten des Bestellers. Leihpaletten sind unverzüglich und ohne Frachtkosten für uns an die von uns angegebene  Anschrift zurückzusenden, spätestens 4 Wochen nach Anlieferung. Nach Eingang mangelfreier Paletten erfolgt eine Erstattung, deren Höhe sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung ergibt. Die Erstattung erfolgt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von max. 20 % des Palettenwertes. Bei Eigenpaletten unserer Lieferanten (Werkspaletten) richtet sich der Berechnungspreis für die Palettenrückgabe nach den Bedingungen der Lieferanten.

5. Erfüllungsort, Lieferung, Gefahrübergang

(1) Für unsere Lieferung ist die Verladestelle Erfüllungsort. Bei Anlieferungen an einen anderen Ort trägt der Besteller die Gefahr. In diesem Falle erfolgt die Lieferung an den vereinbarten Ort. Ändert der Besteller die Anweisung, so trägt er dadurch entstehende Kosten.
(2) Lieferung  „frei Baustelle“ oder „frei Lager“ bedeutet: Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 t befahrbaren Anfahrtsstraße. Ist eine solche nicht vorhanden und verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung die Anfahrtsstraße, so erfolgt dies auf Gefahr des Bestellers und wir haften nicht für entstehende Schäden. Das Abladen muss unverzüglich durch den Besteller erfolgen. Abladung durch uns erfolgt nur, wenn diese vereinbart wurde. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. Beim Entladen mit einem Fahrzeugkran werden Kosten in Höhe bis zu Euro 10,00 pro Hub berechnet. Erfolgt die Abladung nicht unverzüglich, sind wir berechtigt pro angefangene Stunde Wartezeit Euro 44,00 zu berechnen.
(3) Soll der Liefergegenstand auf bauseits erstellten Fundamenten oder Grundplatten aufgestellt werden, so ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die bauseits erstellten Anlagen bei Lieferung aufnahmebereit sind.
(4) Ist das Abladen bei vertragsgemäßer Anlieferung aus Gründen, die nicht von uns zu vertreten sind, nicht möglich, so hat der Kunde unverzüglich zu bestimmen, was mit der Lieferung geschehen soll.
(5) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(6) Sofern die Voraussetzungen von Abs. (5) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Verzug geraten ist.

6. Schadenersatz

(1) Im Falle von Lieferverzug oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen
(2) Schadenersatzansprüche des Bestellers aus sonstigen Vertragsgründen oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen, oder es handelt sich um Körper- oder Gesundheitsschäden.
(3) Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schaden begrenzt.
(4) Unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
7. Mängelrügen, Gewährleistung, Warenrücknahme

(1) Grundsätzlich ist die Rücknahme von gelieferten Waren – insbesondere Sonderbestellungen – ausgeschlossen. Bei freiwilliger Rücknahme der von uns gelieferten Materialien haben wir Anspruch auf Ausgleich aller Rücknahmekosten in Höhe von 20 % vom Warenwert. Anfallende Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Korrektur-Rechnung erfolgt nur unter Vorlage der Originalrechnung.
(2) Alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen müssen binnen acht Tagen nach Lieferung, jedenfalls aber vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich angezeigt werden, Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- oder Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger, muss der Besteller die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrnehmen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.
(3) Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Verbraucher können bei Ersatzlieferung durch uns Aus- und Einbaukosten bis maximal zur Höhe des doppelten Nettowarenwerts verlangen; weitergehenden Forderungen können wir Unverhältnismäßigkeit entgegnen. Unternehmerkunden steht keine Kostenerstattung zu. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Besteller das Rücktrittsrecht aus § 323 I BGB. Bei Bauleistungen kann der Besteller, der Unternehmer ist, die Vergütung herabsetzen.
(4) Bei Naturerzeugnissen (Steinen, Platten, Erden usw.) übernehmen wir die Gewähr für Lieferung der gewählten Waren, nicht aber für deren Eigenschaften. Bei keramischen Erzeugnissen ist der normale Ofenanfall – unter Berücksichtigung der hierbei üblichen Abweichungen in Form und Farbe – Vertragsinhalt.
(5) Werden die Waren auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen(VOB) Teil B geliefert, gelten die dort vorgesehenen Verjährungsfristen.
(6) Die Gewährleistungsfristen werden gegenüber Unternehmen (§ 14 Abs. 1 BGB) auf 1 Jahr begrenzt (bei Baumaterialien insoweit, als diese nicht eingebaut sind). Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

8. Eigentumsvorbehalt
 
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises, der im Zusammenhang mit der Lieferung entstehenden Forderungen sowie bis zur Tilgung aller sonst aus der Geschäftsbeziehung zum Besteller bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Die Einstellung der einzelnen Forderungen in eine laufenden Rechnung oder eine Saldomitteilung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung unsere wechselmäßige Haftung begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
(2) Wird Vorbehaltsware vom Besteller zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus jedoch verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Besteller durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Besteller hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Sachen, die Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist, unentgeltlich zu verwahren.
(3) Wird Vorbehaltsware vom Besteller allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, tritt der Besteller schon jetzt die aus Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag unserer Rechnung zuzüglich eines Sicherungsaufschlags von 10 %, der jedoch nicht berechnet wird, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der unserem Anteilwert am Miteigentum entspricht.
 (4) Wird Vorbehaltsware vom Besteller als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die gegen den dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich solcher auf Einräumung einer Sicherheitshypothek mit dem Range vor dem Rest ans uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Absätze (2) und (3) gelten entsprechend. Gleiches gilt entsprechend beim Einbau in ein eigenes Grundstück des Bestellers und dessen gewerbsmäßiger Veräußerung hinsichtlich des Kaufpreises.     
 (5) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen Geschäftsgang und nur mit Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung gemäß den Absätzen (2), (3) und (4) auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, besonders zu deren Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist der Besteller nicht berechtigt. Falls zur Abtretung einer Forderung die Zustimmung eines Dritten zulässig ist, ist der Besteller ohne besondere Aufforderung verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Zustimmung sowohl ihm als auch uns gegenüber der Weiterveräußerung, der Verwendung oder dem Einbau schriftlich erklärt wird.
(6) Wir ermächtigen den Besteller, unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß den Absätzen (3), (4) und (5) abgetretenen Forderungen. Wir werden von unserer eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf unser Verlangen muss der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderungen benennen und diesen die Abtretung anzeigen, unbeschadet unseres Rechts die Anzeige selbst vorzunehmen.
(7) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in eine abgetretene Forderung muss der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe sämtlicher Unterlagen unterrichten.
(8) Stellt der Besteller die Zahlungen ein, werden von ihm gegebene Wechsel oder Schecks mangels Zahlung nicht eingelöst und protestiert. Wird über sein Vermögen die Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, so erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung.
(9) Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20 %, so sind wir zur Rückübertragung oder zur Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.

9. Einbau, Verlegung, Montage
 
Übernehmen wir auch den Einbau, die Verlegung oder die Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, gelten die Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und Teil C als Vertragsgrundlage für eindeutig als Bauleistungen abtrennbare Teile der vertraglich geschuldeten Leistung. Die VOB in der jeweils gültigen Fassung können bei uns eingesehen oder auf Wunsch zugesandt werden.
 
10. Zusätzliche Vereinbarungen für Kaufleute
 
(1) Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckanlagen, ist Landau i.d. Pfalz.
(2) Für unter § 377 HGB fallenden Geschäften gilt: Auch nicht offensichtliche sowie sich auch bei oder nach der Verarbeitung ergebende Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von acht Werktagen, zu rügen. Die Untersuchungspflicht nach § 377 HGB bleibt bestehen.
(3) Sind unsere Geschäftsbedingungen einem Kaufmann nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergegen, so finden sie auch Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen müsste.
(4) Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, so gilt der Inhalt unseres Bestätigungsschreibens.
(5) Die Nichteinhaltung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist durch uns berechtigt den Besteller zur Geltendmachung von ihm gesetzlich zustehenden Rechten erst, wenn er uns eine angemessene, mindestens 14 Tage betragende, Nachfrist gesetzt hat.
(6) Soweit wir Leistungen erbringen oder an solchen mitwirken, tragen wir die Gefahr nur bis zur Abnahme des Gewerks. Wird das Gewerk vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so haben wir Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten, einschließlich der uns bis dahin entstandenen Kosten. Wenn der Besteller ohne unsere Zustimmung die Nachbesserung selbst vornimmt oder vornehmen lässt, ohne uns Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, entfällt unsere Haftung. Wenn wir auf Wunsch des Bestellers Aufwendungen machen und es stellt sich heraus, dass es sich um von uns nicht zu vertretende Mängel handelt, ist der Besteller zum Ersatz uns entstandener Kosten verpflichtet.
(7) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers, besonders bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotesten, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(8) Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Wir werden den Besteller mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.
(9) Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
(10) Der Vertragspartner stimmt zu, dass Rechnungen auch in elektronischer Form, insbesondere als pdf-Dokument per Email übermittelt werden können.

11. Datenverarbeitung
 
Die für den Geschäftsverkehr mit den einzelnen Geschäftspartnern erforderlichen Daten werden elektronisch gespeichert und bearbeitet gemäß der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:
Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden.

Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den
Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen,
Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen.

Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank
vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.
In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die E-Mailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen.

Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt.

Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001D0497&from=DE
einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.
Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren.
Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht.

Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht.

Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht.
Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein:
•    Kreditentscheidung,
•    Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag,
•    Vollstreckungsauskunft.
 
Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung.

Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen.
Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen.

Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.
Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden.

Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren.
Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden.
Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert.
In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise
Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die
Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als
Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.
 
Widerspruchsrecht:

Die Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie gegenüber der Creditreform Boniversum der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen.
Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten dort nicht mehr verarbeitet.
Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.

Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH,
Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service,
Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail:

selbstauskunft@boniversum.de

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Den zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten:
Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss,
E-Mail:


datenschutz@boniversum.de


 
12. Sonstiges
 
(1) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Erfüllungsort und Gerichtsstand für kaufmännische Kunden ist ausschließlich Landau i.d. Pfalz.
(2) Für nachweislich versuchten Diebstahl, erhebt der Verkäufer unabhängig vom Warenwert eine Bearbeitungsgebühr i.H. von Euro 100,00.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(4) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts fort he International Sale of Goods (CISG, ,,UNKaufrecht“).

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Stand: Februar 2024

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

 

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln.
 
1. Geltung der allgemeinen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Diese allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen werden mit Auftragserteilung als ausschließlich maßgeblich anerkannt. Anderslautende (Einkaufs-)Bedingungen des Bestellers bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns; andernfalls sind sie unverbindlich.
 
2. Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, aus der Auftragsbestätigung ergibt sich etwas anderes. Der Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
 
3. Zahlungsbedingungen, Verzug

Der Kaufpreis ist bei Lieferung fällig. Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf der schriftlichen Vereinbarung; ansonsten gerät der Besteller entsprechend den gesetzlichen Vorschriften in Verzug. Die Geltendmachung weitern Schadensersatzes bleibt vorbehalten.
 
4. Verpackung und Paletten

Die Kosten für Verpackung und Paletten – soweit es sich nicht um Leihpaletten handelt – gehen zu Lasten des Bestellers. Leihpaletten sind unverzüglich und ohne Frachtkosten für uns an die von uns angegebene Anschrift zurückzusenden, spätestens 4 Wochen nach Anlieferung. Nach Eingang mangelfreier Paletten erfolgt eine Erstattung, deren Höhe sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung ergibt. Die Erstattung erfolgt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von max. 20 % des Palettenwertes. Bei Eigenpaletten unserer Lieferanten (Werkspaletten) richtet sich der Berechnungspreis für die Palettenrückgabe nach den Bedingungen der Lieferanten. 
 
5. Erfüllungsort, Lieferung, Unmöglichkeit

(1) Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle Erfüllungsort. Bei Anlieferungen an einen anderen Ort trägt der Besteller die Gefahr. In diesem Falle erfolgt die Lieferung an den vereinbarten Ort. Ändert der Besteller die Anweisung, so trägt er dadurch entstehende Kosten.
(2) Lieferung ,,frei Baustelle‘‘ oder ,,frei Lager‘‘ bedeutet: Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 40 t befahrbaren Anfahrtsstraße. Ist eine solche nicht vorhanden und verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung die Anfahrtsstraße,
so erfolgt dies auf Gefahr des Bestellers und wir haften nicht für entstehende Schäden.
Das Abladen muss unverzüglich durch den Besteller erfolgen. Abladung durch uns erfolgt nur, wenn diese vereinbart wurde. Ist Abladen vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen. Beim Entladen mit einem Fahrzeugkran werden Kosten in Höhe bis zu Euro 10,00 pro Hub berechnet. Erfolgt die Abladung nicht unverzüglich, sind wir berechtigt pro angefangene Stunde Wartezeit Euro 44,00 zu berechnen.
 
6. Schadenersatz

(1) Im Falle von Lieferverzug oder bei von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Bestellers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen
(2) Schadenersatzansprüche des Bestellers aus sonstigen Vertragsgründen oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseres gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen, oder es handelt sich um Körper- oder Gesundheitsschäden.
(3) Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise auftretenden Schaden begrenzt.
(4) Unberührt bleibt die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
7. Mängelrügen, Gewährleistung, Warenrücknahme

(1) Grundsätzlich ist die Rücknahme von gelieferten Waren – insbesondere Sonderbestellungen – ausgeschlossen. Bei freiwilliger Rücknahme der von uns gelieferten Materialien haben wir Anspruch auf Ausgleich aller Rücknahmekosten in Höhe von 20 % vom Warenwert. Anfallende Frachtkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Die Korrektur-Rechnung erfolgt nur unter Vorlage der Originalrechnung.
(2) Alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen müssen binnen acht Tagen nach Lieferung, jedenfalls aber vor Verarbeitung oder Einbau, schriftlich angezeigt werden, Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- oder Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger, muss der Besteller die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrnehmen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden. 
(3) Bei fristgerechter berechtigter Mängelrüge sind wir berechtigt, nach unserer Wahl nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Verbraucher können bei Ersatzlieferung durch uns Aus- und Einbaukosten bis maximal zur Höhe des doppelten Nettowarenwerts verlangen; weitergehenden Forderungen können wir Unverhältnismäßigkeit entgegnen. Unternehmerkunden steht keine Kostenerstattung zu. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Besteller das Rücktrittsrecht aus § 323 I BGB. Bei Bauleistungen kann der Besteller, der Unternehmer ist, die Vergütung herabsetzen.
(4) Bei Naturerzeugnissen (Steinen, Platten, Erden usw.) übernehmen wir die Gewähr für Lieferung der gewählten Waren, nicht aber für deren Eigenschaften. Bei keramischen Erzeugnissen ist der normale Ofenanfall – unter Berücksichtigung der hierbei üblichen Abweichungen in Form und Farbe – Vertragsinhalt.
(5) Werden die Waren auf der Grundlage der Verdingungsordnung für Bauleistungen(VOB) Teil B geliefert, gelten die dort vorgesehenen Verjährungsfristen.
(6) Die Gewährleistungsfristen werden gegenüber Unternehmen (§ 14 Abs. 1 BGB) auf 1 Jahr begrenzt (bei Baumaterialien insoweit, als diese nicht eingebaut sind). Diese Beschränkung gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht) sowie für Ansprüche aufgrund von sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises, der im Zusammenhang mit der Lieferung entstehenden Forderungen sowie bis zur Tilgung aller sonst aus der Geschäftsbeziehung zum Besteller bestehenden Forderungen als Vorbehaltsware unser Eigentum. Die Einstellung der einzelnen Forderungen in eine laufenden Rechnung oder eine Saldomitteilung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung unsere wechselmäßige Haftung begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Besteller als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
(2) Wird Vorbehaltsware vom Besteller zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für uns, ohne dass wir hieraus jedoch verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht uns gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht uns gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Besteller durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an uns Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Waren zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Besteller hat in diesen Fällen die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehenden Sachen, die Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen ist, unentgeltlich zu verwahren.
(3) Wird Vorbehaltsware vom Besteller allein oder zusammen mit nicht uns gehörender Ware veräußert, tritt der Besteller schon jetzt die aus Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der
Rechnungsbetrag unserer Rechnung zuzüglich eines Sicherungsaufschlags von 10 %, der jedoch nicht berechnet wird, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Steht weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Abtretung der Forderung auf den Betrag, der unserem Anteilwert am Miteigentum entspricht.
(4) Wird Vorbehaltsware vom Besteller als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Besteller schon jetzt die gegen den dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschließlich solcher auf Einräumung einer Sicherheitshypothek mit dem Range vor dem Rest ans uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Die Absätze (2) und (3) gelten entsprechend. Gleiches gilt entsprechend beim Einbau in ein eigenes Grundstück des Bestellers und dessen gewerbsmäßiger Veräußerung hinsichtlich des Kaufpreises.     
(5) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen Geschäftsgang und nur mit Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderung gemäß den Absätzen (2), (3) und (4) auf uns tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, besonders zu deren Verpfändung oder Sicherungsübereignung an Dritte ist der Besteller nicht berechtigt. Falls zur Abtretung einer Forderung die Zustimmung eines Dritten zulässig ist, ist der Besteller ohne besondere Aufforderung verpflichtet, uns dies mitzuteilen. Er hat dafür zu sorgen, dass die Zustimmung sowohl ihm als auch uns gegenüber der Weiterveräußerung, der Verwendung oder dem Einbau schriftlich erklärt wird.
(6) Wir ermächtigen den Besteller, unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß den Absätzen (3), (4) und (5) abgetretenen Forderungen. Wir werden von unserer eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf unser Verlangen muss der Besteller die Schuldner der abgetretenen Forderungen benennen und diesen die Abtretung anzeigen, unbeschadet unseres Rechts die Anzeige selbst vorzunehmen.
(7) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in eine abgetretene Forderung muss der Besteller uns unverzüglich unter Übergabe sämtlicher Unterlagen unterrichten.
(8) Stellt der Besteller die Zahlungen ein, werden von ihm gegebene Wechsel oder Schecks mangels Zahlung nicht eingelöst und protestiert. Wird über sein Vermögen die Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens beantragt, so erlischt das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderung.
(9) Übersteigt der Wert der uns eingeräumten Sicherheiten unsere Forderung um mehr als 20 %, so sind wir zur Rückübertragung oder zur Freigabe nach unserer Wahl verpflichtet.
 
9. Einbau, Verlegung, Montage

Übernehmen wir auch den Einbau, die Verlegung oder die Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, gelten die Vorschriften der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) Teil B und Teil C als Vertragsgrundlage für eindeutig als
Bauleistungen abtrennbare Teile der vertraglich geschuldeten Leistung. Die VOB in der jeweils gültigen Fassung können bei uns eingesehen oder auf Wunsch zugesandt werden. 
 
10. Zusätzliche Vereinbarungen für Kaufleute

(1) Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel- und Scheckanlagen, ist Landau i.d. Pfalz.
(2) Für unter § 377 HGB fallenden Geschäften gilt: Auch nicht offensichtliche sowie sich auch bei oder nach der Verarbeitung ergebende Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens innerhalb von acht Werktagen, zu rügen. Die Untersuchungspflicht nach § 377 HGB bleibt bestehen.
(3) Sind unsere Geschäftsbedingungen einem Kaufmann nicht mit dem Angebot zugegangen oder wurden sie ihm nicht bei anderer Gelegenheit übergegen, so finden sie auch Anwendung, wenn er sie aus einer früheren Geschäftsverbindung kannte oder kennen müsste.
(4) Kreuzen sich zwei Bestätigungsschreiben, die abweichende Bestimmungen enthalten, so gilt der Inhalt unseres Bestätigungsschreibens.
(5) Die Nichteinhaltung eines Liefertermins oder einer Lieferfrist durch uns berechtigt den Besteller zur Geltendmachung von ihm gesetzlich zustehenden Rechten erst, wenn er uns eine angemessene, mindestens 14 Tage betragende, Nachfrist gesetzt hat.
(6) Soweit wir Leistungen erbringen oder an solchen mitwirken, tragen wir die Gefahr nur bis zur Abnahme des Gewerks. Wird das Gewerk vor der Abnahme durch höhere Gewalt oder andere von uns nicht zu vertretende Umstände beschädigt oder zerstört, so haben wir Anspruch auf Bezahlung der bisher ausgeführten Arbeiten, einschließlich der uns bis dahin entstandenen Kosten. Wenn der Besteller ohne unsere Zustimmung die Nachbesserung selbst vornimmt oder vornehmen lässt, ohne uns Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, entfällt unsere Haftung. Wenn wir auf Wunsch des Bestellers Aufwendungen machen und es stellt sich heraus, dass es sich um von uns nicht zu vertretende Mängel handelt, ist der Besteller zum Ersatz uns entstandener Kosten verpflichtet.
(7) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Bestellers, besonders bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotesten, sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden – auch gestundeten – Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(8) Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Wir werden den Besteller mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.
(9) Der Besteller verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Datenverarbeitung 

Die für den Geschäftsverkehr mit den einzelnen Geschäftspartnern erforderlichen Daten werden elektronisch gespeichert und bearbeitet gemäß der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. (DSGVO)
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse vorliegt auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11, 41460 Neuss zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten erhalten. Im Auftrage von Creditreform Boniversum teilen wir Ihnen bereits vorab dazu folgende Informationen gem. Art. 14 EU-DSGVO mit:
 
Die Creditreform Boniversum GmbH ist eine Konsumentenauskunftei. Sie betreibt eine Datenbank, in der Bonitätsinformationen über Privatpersonen gespeichert werden.
 
Auf dieser Basis erteilt Creditreform Boniversum Bonitätsauskünfte an ihre Kunden. Zu den Kunden gehören beispielsweise Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungsmanagements, Versand-, Großund Einzelhandelsfirmen sowie andere Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen liefern bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil der in der Auskunftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Verwendung für Adress-Handelszwecke genutzt.
 
In der Datenbank der Creditreform Boniversum werden insbesondere Angaben gespeichert über den Namen, die Anschrift, das Geburtsdatum, ggf. die EMailadresse, das Zahlungsverhalten und die Beteiligungsverhältnisse von Personen. Zweck der Verarbeitung der gespeicherten Daten ist die Erteilung von Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO. Auskünfte über diese Daten dürfen danach nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden, erfolgt dies auf Basis der sog. „Standardvertragsklauseln“, die Sie unter folgendem Link:
 
http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32001D0497&from=DE
 
einsehen oder sich von dort zusenden lassen können.
 
Die Daten werden solange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst drei Jahren. Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist, andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden gemäß § 882e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der Eintragungsanordnung taggenau gelöscht.
 
Berechtigte Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1f EU-DSGVO können sein: Kreditentscheidung,
Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse, Forderung, Bonitätsprüfung, Versicherungsvertrag, Vollstreckungsauskunft.
 
Sie haben gegenüber der Creditreform Boniversum GmbH ein Recht auf Auskunft über die dort zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung. Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der jeweiligen Daten. Sind Ihre Daten unvollständig, so können Sie deren Vervollständigung verlangen. Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.
 
Sollten Sie Einwände, Wünsche oder Beschwerden zum Datenschutz haben, können Sie sich jederzeit an den Datenschutzbeauftragten der Creditreform Boniversum wenden. Dieser wird Ihnen schnell und vertrauensvoll in allen Fragen des Datenschutzes weiterhelfen. Sie können sich auch über die Verarbeitung der Daten durch Boniversum bei dem für Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz beschweren.
 
Die Daten, die Creditreform Boniversum zu Ihnen gespeichert hat, stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen, von Inkassounternehmen und von deren Kunden.
 
Um Ihre Bonität zu beschreiben bildet Creditreform Boniversum zu Ihren Daten einen Scorewert. In den Scorewert fließen Daten zu Alter und Geschlecht, Adressdaten und teilweise Zahlungserfahrungsdaten ein. Diese Daten fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Scorewertberechnung ein. Die Creditreform Boniversum Kunden nutzen die Scorewerte als Hilfsmittel bei der Durchführung eigener Kreditentscheidungen.
 
Widerspruchsrecht:


Die Verarbeitung der bei Creditreform Boniversum gespeicherten Daten erfolgt aus zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger- und Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig überwiegen oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und nachgewiesen werden müssen, können Sie gegenüber der Creditreform Boniversum der Verarbeitung Ihrer Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich vor, werden die Daten dort nicht mehr verarbeitet. Wenn Sie der Verarbeitung Ihrer Daten für Werbe- und Marketingzwecke widersprechen, werden die Daten für diese Zwecke nicht mehr verarbeitet.
 
Verantwortlich im Sinne des Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss. Ihr Ansprechpartner in unserem Haus ist der Consumer Service, Tel.: 02131 36845560, Fax: 02131 36845570, E-Mail: selbstauskunft@boniversum.de.
 
Den zuständigen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgenden Kontaktdaten: Creditreform Boniversum GmbH, Datenschutzbeauftragter, Hellersbergstr. 11, 41460 Neuss, 
E-Mail: datenschutz@boniversum.de.

12. Sonstiges

(1) Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Erfüllungsort und Gerichtsstand für kaufmännische Kunden ist ausschließlich Landau i.d. Pfalz.
(2) Für nachweislich versuchten Diebstahl, erhebt der Verkäufer unabhängig vom Warenwert eine Bearbeitungsgebühr i.H. von Euro 100,00.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
(4) Auf Verträge zwischen uns und Ihnen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss der Bestimmungen der United Nations Convention on Contracts fort he International Sale of Goods (CISG, ,,UNKaufrecht“).
 
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