Anhaltende Hitzeperioden lassen Innenraumtemperaturen in Wohnungen und Häusern deutlich ansteigen. Ohne geeignete Maßnahmen drohen Schlafprobleme, Leistungsabfall und eine höhere Belastung für anfälligePersonengruppen. Effektiver Hitzeschutz setzt vorzugsweise außen am Gebäude an, kombiniert mit einer durchdachten Lüftungs- und Nutzungsstrategie.

Schnell umsetzbare Sofortmaßnahmen
Es gibt eine Vielzahl von Maßnahmen, die ohne großen baulichen Aufwand oder die Notwendigkeit von Genehmigungen schnell umgesetzt werden können, um die Innenraumtemperaturen in Wohnungen und Häusern zu regulieren. Eine der einfachsten und effektivsten Methoden ist der Einsatz von Ventilatoren. Diese Geräte erzeugen eine angenehme Luftbewegung, die den Bewohnern ein Gefühl der Kühlung vermittelt, obwohl die tatsächliche Raumlufttemperatur unverändert bleibt. Die Luftzirkulation hilft dabei, die gefühlte Temperatur zu senken und sorgt für ein komfortableres Raumklima. Besonders in den Nachtstunden, wenn die Außentemperaturen unter 20 °C fallen, ist eine gezielte Lüftung empfehlenswert.Durch das Öffnen der Fenster kann kühlere Luft in die Räume strömen, was die Innenraumtemperatur senkt und für eine erfrischende Atmosphäre sorgt. Dies ist besonders wichtig, wenn die Sonne stark scheint und die Außentemperaturen hoch sind
Einfache Maßnahmen zur Reduzierung der Wärmebelastung in Innenräumen
- Halogenlampen und laufende Elektrogeräte erzeugen zusätzliche Wärme und sollte ausgeschaltet werden
- Der Wechsel zu energieeffizienten LED-Leuchtmitteln kann die Wärmeproduktion verringern
- Helle Vorhänge oder Thermovorhänge können auf der Innenseite der Fenster angebracht werden. Diese reflektieren die Sonnenstrahlung und verhindern, dass Wärme in die Räume eindringt
- Tagsüber sollten die Fenster geschlossen bleiben, um den Eintrag von Hitze zu vermeiden

Maßnahmen für Mieter
Demgegenüber stehen Maßnahmen, die die Bausubstanz betreffen und daher der Zustimmung oder Genehmigung durch die Vermieterseite bedürfen. Dies gilt unter anderem für die Nachrüstung außenliegender Rollläden oder Raffstores, da hierbei die Fassade verändert wird. Auch eine nachträgliche Wärmedämmung der Außenwände oder der Einbau fester Split-Klimaanlagen, die in der Regel einen Mauerdurchbruch erfordern, sind genehmigungspflichtig. Eine rechtzeitige Klärung mit dem Vermietenden ist daher unerlässlich.Rechtlicher Rahmen § 555a BGB erlaubt Maßnahmen, die nur zu unwesentlichen Änderungen der Mietsache führen. Bauliche Eingriffe sind genehmigungspflichtig. Das AG Hamburg, Urteil v. 15.07.2021 – 50 C 28/20 qualifizierte Bohrlöcher für innenliegende Plissees als geringfügig und zustimmungsfrei.

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Maßnahmen für Eigentümer
| Maßnahmentyp | Wirkung auf Hitzeschutz | Hinweise |
|---|---|---|
| Außenliegende Rollläden oder Raffstores | Hohe Reduktion der Strahlungseinträge (bis 90 %) | Bei Einbau im Bestand oft förderfähig (BEG) |
| Dach- und Fassadenbegrünung | Kühlung durch Beschattung & Verdunstung | Statik prüfen; in vielen Kommunen begrüßungspflicht |
| Sonnenschutzglas / Wärmeschutzverglasung | Reduziert g-Wert auf ≤ 0,35 | Austausch bei Fenstersanierung einplanen |
| Mineralische oder Holzfaser-Innendämmung | Erhöht thermische Speichermasse | Feuchteschutz beachten |
| Photovoltaik-Aufdachanlage | Verschattet Dachfläche, zusätzliche Erträge | Kombination mit Aufsparrendämmung möglich |

Förderprogramme und finanzielle Anreize
Zur finanziellen Entlastung stehen verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt unter anderem die Nachrüstung außenliegender Verschattungseinrichtungen oder die Verbesserung der Dämmung mit Zuschüssen und günstigen Krediten. Auf kommunaler Ebene existieren zusätzliche Fördermittel, etwa für Dach- oder Fassadenbegrünungen, die in einigen Fällen sogar verpflichtend vorgeschrieben werden. Eigentümer von Einfamilienhäusern können außerdem über § 35c EStG eine Steuerermäßigung in Anspruch nehmen, die 20 Prozent der Kosten energetischer Einzelmaßnahmen abdeckt.Eine rechtzeitige Antragstellung ist dabei unerlässlich, da einige Programme vor Beginn der Baumaßnahme bewilligt sein müssen.

Rechtliche Sonderfragen (WEG- und Denkmalschutz)
Bei Eigentumswohnungen ist es wichtig zu wissen, dass bauliche Veränderungen, wie der Anbau von außenliegenden Rollläden, durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgesichert sein müssen. Seit der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes im Jahr 2020 ist hierfür ein einfacher Mehrheitsbeschluss ausreichend, was den Prozess der Entscheidungsfindung innerhalb der Gemeinschaft erleichtert. Im Gegensatz dazu erfordern bauliche Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde. Diese Behörde legt großen Wert darauf, dass die Maßnahmen reversibel sind und das Erscheinungsbild des Gebäudes nicht dauerhaft verändern.Solche Anforderungen sind darauf ausgerichtet, den historischen und kulturellen Wert der Gebäude zu bewahren, während gleichzeitig moderne Anpassungen ermöglicht werden. Daher ist es bei denkmalgeschützten Immobilien besonders wichtig, sorgfältig zu planen und die behördlichen Vorgaben zu berücksichtigen, um sowohl den Schutz des Denkmals als auch die Bedürfnisse der Bewohner zu gewährleisten.