Zum Inhalt springen Zum Navigationsmenü springen
10. Januar 2025  (aktualisiert am 24. März 2026)

Reformen und Gesetzesänderungen im Jahr 2025

von  textbroker | 7 Min. Lesezeit | #Gesetzesänderungen  #Heizungsförderung  #Recycling  #Photovoltaik  #Steuerbefreiung 
Jetzt im Audioformat verfügbar!

Der Jahreswechsel bringt erneut eine Fülle an Änderungen und Anpassungen bestehender Gesetze sowie neue Regulierungen mit sich. Was ab Januar anders ist und welche der Veränderungen besonders interessant sind, thematisiert der folgende Beitrag.

Heizungsförderung 2025: Fristen und potenzielle Änderungen

grünes Sparschwein, einen Heizungsregler, eine Glühbirne, einen Stromstecker und Euro-Banknoten
Bei der Heizungsförderung herrscht zu Jahresbeginn 2025 eine gewisse Unsicherheit, was die Fortsetzung sowie die Höhe der staatlichen Unterstützung angeht. Dies liegt an den Neuwahlen und der möglichen Neuausrichtung der Förderrichtlinien. Es ist somit denkbar, dass sich im Laufe des Jahres 2025 die Bedingungen für die Fördermaßnahmen verändern. Unter Umständen ist damit zu rechnen, dass die Fördersätze sinken.
Zu Beginn des Jahres 2025 gilt zunächst weiterhin, dass eine Heizungsförderung von bis zu 70 Prozent der Kosten möglich ist. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die neue Heizungsanlage mindestens 65 Prozent des Energiebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen deckt. Ebenfalls gilt eine Begrenzung der Gesamtkosten von 30.000 Euro pro Projekt.

Wer also aktuell mit dem Gedanken einer Heizungssanierung spielt und Fördermittel beantragen möchte, sollte dies möglichst früh tun. Gerade der Einkommensbonus von 30 Prozent und der Klimageschwindigkeitsbonus, der zusätzliche 20 Prozent beträgt, sorgen in der Kombination für die attraktive Gesamtförderung von bis zu 70 Prozent.

Bundesimmissionsschutzverordnung legt neue Grenzwerte für Feuerstätten fest

weißer Kamin mit Feuer und Kaminzubehör
Zu Beginn des Jahres 2025 tritt die zweite Stufe der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV Stufe 2) in Kraft. Diese legt neue Grenzwerte für Feuerstätten fest, die verpflichtend einzuhalten sind. Die neuen Grenzwerte liegen bei höchstens 4,0 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas sowie nicht mehr als 0,15 Gramm Feinstaub je Kubikmeter Abgas. Betroffen sind alle Feuerstätten, die zwischen 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Neue Kamine müssen diese Werte ebenfalls einhalten, um eine Verkaufserlaubnis zu erhalten. Zudem gilt die Bundesimmissionsschutzverordnung Stufe zwei für alle Arten von Feuerstätten, also beispielsweise Kaminöfen, Pelletheizungen, Hackschnitzelöfen oder Kohleöfen.

Kaminbesitzer haben mehrere Optionen. Zunächst lohnt sich eine Kontrolle des Typenschilds, sofern vorhanden. Dieses gibt Auskunft über die Emissionswerte. Findet sich kein Typenschild, hilft eventuell eine Recherche auf der Webseite des Herstellers. Ebenfalls ist es hilfreich, den Schornsteinfeger zu kontaktieren. Auch dieser kann Informationen dazu geben, ob die Feuerstätte die neuen Grenzwerte einhält. Sind keine Informationen zu bekommen, ist es möglich, eine Einstufungsmessung vom Schornsteinfeger durchführen zu lassen. Hierbei ist mit Kosten von um die 500 Euro zu rechnen. Ergibt die Messung, dass der Ofen die Grenzwerte einhält, ist ein Weiterbetrieb ohne weitere Maßnahmen erlaubt.

Falls nicht, müssen Besitzer die Feuerstätte stilllegen oder nachrüsten. Hierfür stehen in der Regel mehrere Optionen offen. Dazu gehören die Nachrüstung eines Katalysators oder eines elektrischen Partikelfilters. Alternativ gibt es teilweise die Möglichkeit, den Ofen selbst aufzuwerten und so für eine effektivere sowie sauberere Verbrennung zu sorgen.

Steuerbefreiung für Photovoltaikanlagen

Solarpanele mit blauem Himmel und Sonne
Bereits in den letzten Jahren hat sich der Betrieb einer privaten PV-Anlage deutlich vereinfacht. Ab 2025 greifen weitere Steuererleichterungen, die vor allem Dachanlagen auf privaten Einfamilienhäusern betreffen. So müssen Anlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt Peak künftig nicht mehr in der Steuererklärung erwähnt werden. Damit entfällt auch die Versteuerung der Einnahmen solcher Anlagen vollständig. Bisher mussten in vielen Fällen sowohl die Einnahmen als auch der Eigenverbrauch versteuert werden. Dies bezog sich auf die Einkommens- und Umsatzsteuer. Beide Punkte entfallen und die Leistung der steuerbefreiten PV-Anlagen darf künftig 30 statt 15 kWp betragen. Diese Regelung gilt für alle Photovoltaikanlagen, die nach dem 31. Dezember 2024 installiert werden.

Es ist sogar möglich, mehrere PV-Anlagen als Steuerpflichtiger zu besitzen und dennoch eine Steuerbefreiung für alle Anlagen zu erhalten. Die Leistung der Photovoltaikanlagen wird dann addiert und darf in der Summe 100 kWp nicht übersteigen. Es handelt sich bei der Regelung um eine Freigrenze. Überschreitet also die Leistung für einen Steuerpflichtigen den Grenzwert, entfällt die Steuerbefreiung in der Gänze und auf alle Anlagen. Zusätzlich gilt die Steuerbefreiung beim Kauf einer PV-Anlage für die Umsatzsteuer. Dies gilt für Anlagen bis 30 kWp Leistung und wenn der Käufer selbst der Betreiber ist. Zusätzlich muss die Installation auf dem Dach des eigenen Wohngebäudes oder in direkter räumlicher Nähe stattfinden.

Recycling: Neue Regeln für Restmüll, Bioabfall und Batterien

Im Bereich der Müllentsorgung und des Recyclings ändert sich ab Anfang 2025 eine ganze Menge. Zunächst gilt ab 2025 ein Restmüllverbot für Textilien. Dazu zählen alltägliche Kleidungsstücke wie T-Shirts oder Hosen, aber auch Bettwäsche, Badetücher oder Vorhänge sind von der neuen Regelung betroffen. Konkret bedeutet dies, dass es fortan verboten ist, alle diese Dinge über die Restmülltonne des Haushalts zu entsorgen. Werden Textilien dennoch auf diesem Weg weggeworfen, können die Abfallbetriebe das Entleeren der Hausmülltonne verweigern.

Ab Anfang 2025 müssen alle Alttextilien hingegen in Altkleidercontainern eingeworfen oder bei den offiziellen Sammelstellen für Textilien abgegeben werden. Der Grund für die Änderung ist, dass die Recyclingquote bei Textilien in der Europäischen Union extrem niedrig ist. Die EU gibt an, dass nur etwa ein Prozent des Textilmaterials recycelt und zu neuen Textilien verarbeitet wird. Jeder Bürger der EU wirf im Jahr zwölf Kilogramm Textilien weg.

Plastikeimer mit Recycling-Symbol und Batterien
Später im Jahr 2025 kommt dann das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG). Ab August 2025 wird so die EU-Batterieverordnung in nationales Recht umgesetzt. Ab dann nehmen die Wertstoffhöfe auch Akkus von Scootern oder Fahrrädern mit Elektroantrieb kostenfrei entgegen. Von 2026 an müssen dann alle Batterien und Akkus im Handel mit einem QR-Code versehen sein. Dieser gibt Auskunft über die Lebensdauer, Haltbarkeit, chemische Zusammensetzung und Ladekapazität sowie die gefährlichen Inhaltsstoffe. Ab 2027 schreibt das Batterierecht-Durchführungsgesetz dann vor, dass Akkus und Batterien in allen Neugeräten austauschbar sein müssen.

Am ersten Mai 2025 tritt weiterhin die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) in Kraft. Ab diesem Datum dürfen höchstens noch ein Prozent Fremdstoffe im Biomüll vorhanden sein. Die Abfallentsorgungsbetriebe sind dann bevollmächtigt, Biotonnen noch eingehender auf Fremdstoffe zu prüfen. Wer dagegen verstößt und Fremdstoffe über den Biomüll entsorgt, muss damit rechnen, dass die Mülltonne nicht mehr geleert wird. Im Extremfall droht sogar ein Bußgeld. Der Hintergrund dieser Verschärfung ist, dass über den Biomüll nach wie vor größere Mengen Fremdstoffe in die Kompostierung gelangen. Vor allem geht es hier um Plastik und Mikroplastik. Dieses zersetzt sich nicht und verunreinigt den produzierten Humus, der auf Feldern oder in Gärten ausgebracht wird.

firmenlogo textbroker

textbroker

Bekannt als führende Content-Plattform stellt Textbroker verschiedenste hochwertige Texte aus einer großen Auswahl von nationalen und internationalen Fachautoren zusammen und bereitet diese maßgeschneidert für Handwerker und Brancheninteressierte auf.

Artikel teilen

Das könnte Sie auch interessieren

10. Juni 2026
von hagebau Redaktion | 9 Min. Lesezeit

Gipsprodukte gehören im Innenausbau zu den wichtigsten Materialien, wenn es um glatte Wandflächen, Trockenbau, Spachtelarbeiten oder die Vorbereitung für Anstrich und Tapete geht. Wer Räume modernisieren, Wände ausbessern oder neue Flächen aufbauen möchte, ...

7. Juni 2026
von hagebau Redaktion | 8 Min. Lesezeit

Gartenmöbel müssen im Außenbereich einiges aushalten. Sonne, Regen, Staub, Pollen, Temperaturschwankungen und Feuchtigkeit wirken oft über Monate direkt auf Oberflächen und Material ein. Wer Gartenmöbel pflegen möchte, sollte deshalb nicht erst reagieren, wenn...

31. Mai 2026
von hagebau Redaktion | 7 Min. Lesezeit

Der Ratgeber zeigt, worauf es beim Kauf eines Gasgrills wirklich ankommt: von Grillfläche und Brenneranzahl über Materialqualität und Hitzeverteilung bis hin zu Sicherheit, Gasflasche und Reinigung. So wird deutlich, welcher Gasgrill zu welchem Grillverhalten passt und welche Ausstattung im Alltag wirklich sinnvoll ist.

Leider konnten keine Produkte gefunden werden
Das gewünschte Variantenprodukt befindet sich bereits in der Liste. Die zuvor gewählte Variante wurde aus der Liste entfernt.
Geben Sie hier Ihren Suchbegriff bzw. die Artikelnummer ein und wählen Sie die richtige Position aus der Vorschlagsliste aus. Nun können Sie die gewünschte Anzahl zum Warenkorb hinzufügen.
Tragen Sie hier bitte Ihre Bestellung ein